Stand: 12.2016
Anwendungsbereich
Die iventic GmbH (im Folgenden iventic) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern.
Angebot, Vertragsschluss, Vertragsänderung, Vertragsbeendigung
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen.
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die iventic oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und die iventic das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform, welche für diesen Fall auch durch Telefax gewahrt wird.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für iventic insbesondere vor, wenn
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Lieferung, Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. iventic ist zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sind Sie Kaufmann, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften: Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. iventic ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebene Preise sind Nettopreise, beinhalten keine Versand-, Versicherungs- Bearbeitungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Im Falle von Zahlungsverzug behält sich die iventic vor, Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
Serviceleistungen
Serviceleistungen (d.h. Unternehmensberatung, Consulting, Programmierungs-, Installations-, Integrations-, Instandsetzungs-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Schulungs- oder Beratungsleistungen) werden durch uns oder von uns beauftragte Servicepartner erbracht. Unsere Serviceleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste berechnet und sind generell Bestandteil eines zwischen Ihnen und uns für die jeweilige Serviceleistung mündlich oder schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Werden für unsere Serviceleistungen ausnahmsweise pauschale Vergütungen, z.B. für Software-Installationen, vereinbart, so kann dies nur schriftlich erfolgen. Hierbei schulden wir den Erfolg der vereinbarten Leistung nur insoweit, als dies einem guten Fachmann unter den gegebenen Umständen technisch möglich ist oder gewesen wäre. Die vereinbarte pauschale Vergütung wird insbesondere auch dann fällig, wenn der iventic Ihrerseits vor Auftragserteilung relevante technische oder sonstige Informationen nicht mitgeteilt wurden, soft- oder hardwaretechnische Probleme auch mit Hilfe der jeweiligen Hersteller-Hotline nicht in angemessener Zeit lös- oder behebbar sind, bzw. Eigenschaften der eingesetzten Hard- bzw. Software den Erfolg nachhaltig behindern.
Software
Soweit der Datenträger physische Mängel aufweist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorrangig die hier vereinbarten Bedingungen. Im Übrigen gilt: Für von uns gelieferte, nicht von uns selbst hergestellte, Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich, diese anzuerkennen. Wir leisten weder Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für von Ihnen oder Dritten in Ihrem Auftrage selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken gelieferter Software mit von Ihnen gestellter und nicht von der iventic gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren. Es gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller. Gewährleistungsansprüche zu Softwareprodukten sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
Qualität, Untersuchung und Rücksendung von Produkten
Die iventic behält sich vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen für Sie zumutbar sind.Soweit Sie nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind, müssen Sie die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.Rücksendungen gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind, sofern Sie nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmen, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten sind hierbei von Ihnen zu tragen.Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für von der iventic gelieferte Dienstleistungen, Produkte und Ersatzteile:Schlägt die Nacherfüllung bei bereits erbrachter Leistung seitens der iventic fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.Der Kunde hat die iventic bei der Nacherfüllung nach Kräften zu unterstützen. Im Falle der Ersatzlieferung erwerben wir Eigentum an den ausgebauten bzw. ausgetauschten Komponenten bzw. Geräten. Die iventic übernimmt insbesondere keine Gewähr
Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwenden wir Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Soweit Produkte mit besonderer Herstellergarantie während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend. Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind die Firmenräume der iventic. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde. Kosten des An- und Abtransportes für Waren zum/vom Erfüllungsort tragen Sie. Die Gewährleistung umfasst in jedem Falle ausschließlich den Austausch von Hardware-Komponenten, nicht jedoch ggf. in diesem Zusammenhang erforderliche weitere Arbeiten (Datensicherung, Datenübernahme, Rekonfiguration). Diese werden von uns jedoch auf Ihren Wunsch im Rahmen von Serviceleistungen erbracht. Dies gilt nicht, wenn der Mangel von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Haben Sie der iventic wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltende Mangel auf einem Umstand beruht, der die iventic nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so sind uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
Haftung
Für Schäden, insbesondere für den Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen aus, haftet die iventic nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der iventic oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung auf solche typische Schäden begrenzt, die für die iventic zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch ordnungsgemäße, regelmäßige Datensicherung und deren dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung.Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn).
Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht, Rechte Dritter
Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke der iventic nicht verändern oder entfernen.Die Haftung für jegliche Ansprüche, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, übernimmt der Kunde.
Ihre Obliegenheiten als Kunde
Sie erklären sich bereit, der iventic alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, der iventic Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von uns eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.
Höhere Gewalt
Die iventic hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
Datenschutz
iventic weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung der elektronischen Datenverarbeitung unterliegen. iventic wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Methoden wird nicht erfolgen.
Verbraucherschutzrechte
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des BGB sind, werden die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere Ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin.Für die von iventic auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verschiedenes
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
iventic ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.